Professionelle Zahnreinigung mit Air-Flow

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Trotz sorgfältiger, täglicher Zahnreinigung ist es unvermeidbar, dass ein Teil der Verschmutzungen am Zahn verbleiben. Es bietet sich daher von Zeit zu Zeit an, die Zähne professionell, mit speziellen Verfahren zu reinigen und somit auch die letzten unschönen Verfärbungen vom Zahn zu entfernen.

Was ist Air-Flow?


Das Air-Flow®-System ist ein Verfahren zur PZR, mit dem durch ein Pulver-Wasser-Luftgemisch dem Zahn aufgelagerte harte Verfärbungen und mikrobielle weiche Zahnbeläge schonend entfernt werden können.
Ich empfehle die PZR alle 6 Monate als professionelle Ergänzung zur täglichen Zahnpflege.
Sabine Hausmann

Was ist professionelle Zahnreinigung?

Professionelle Zahnreinigung oder auch PZR ist die schonende Entfernung von Zahnstein, Bakterien und unschönen Verfärbungen an den Zähnen. Dabei ist die professionelle Zahnreinigung durch den Einsatz moderner Verfahren und Produkte deutlich umfassender und präzisier, als die herkömmliche tägliche Zahnreinigung.

Welche Vorteile bietet mir eine PZR?

  • entfernen unschöne Verfärbungen an den Zähnen,
  • beseitigt schädlichen Zahnstein,
  • beseitigt ungesunde Bakterien.
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Wie oft sollte die PZR durchgeführt werden?

Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass die PZR im Abstand von 6 Monaten die ideale Ergänzung zum gründlichen Putzen ist.

Wie läuft die PZR ab?

  • zahnmedizinische Untersuchung und Erläuterung der möglichen Behandlung
  • vollständige Entfernung aller harten und weichen Ablagerungen auf den Zahnflächen und den Wurzeloberflächen und dem eingegliedert festen Zahnersatz
  • Reinigung der Zahnzwischenräume und Wurzeloberflächen (ohne chirurgische Eingriffe)
  • Politur der Zähne (dabei kommen Politurinstrumente und Paste zum Einsatz)
  • Nachreinigung, Fluoridierung und Kontrolle
  • individuelle Anleitung zur Mundhygiene und Ernährungshinweise für gesunde Zähne

Welche Kosten entstehen?

Eine vollständige PZR mit der revolutonären Air-Flow-Technologie kostet 62€ (bei privat versicherten Patienten erfolgt die Rechnungslegung entsprechend der GOÄ).
Sollte die PZR nur an einem Teil des Gebiss durchgeführt werden, so fallen auch nur anteilig die Kosten an.